Erbrecht
Die heutige Generation ist die Erbengeneration. In den letzten Jahren geschaffene Vermögen gehen heute und in den nächsten Jahren im Wege der Erbfolge über.
Beratungsbedarf besteht hier im Hinblick auf den Vermögensübergang vor allen Dingen bei der Gestaltung von Testamenten oder aber lebzeitigen Verfügungen. Durch eine durchdachte Testamentsgestaltung oder aber lebzeitige Zuwendungen können künftige Konflikte zwischen den Erben vermieden werden.
Nach dem Erbfall beraten wir im Hinblick auf
- die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
- der Anfertigung der Erbschaftssteuererklärung
- Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
- Ansprüche von Nachlassgläubigern

