Arbeitsrecht
Dabei stehen im Vordergrund die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, Rechtsfragen rund um das Arbeitszeugnis, die Gefährdung des Arbeitsvertrages durch eine Abmahnung oder aber die Änderung der Arbeitsbedingungen durch Teilkündigung.
Rechtsanwalt Carsten Tykwer vertritt die Interessen seiner Mandanten gerichtlich und außergerichtlich.
Neben der klassischen anwaltlichen Dienstleistung im Arbeitsrecht werden zunehmend kooperative Lösungen zur Lösung und Vermeidung von arbeitsrechtlichen Konflikten gesucht. Hier kommen insbesondere Personalsuche & -placement, Personalentwicklung & -training sowie Personalmarketing in Betracht. Hier besteht eine Kooperation der Kanzlei Tykwer & Kirsch mit der Personalberatung Stratmann & Partner.
Informieren sie sich unter www.stratmann-partner.de

