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Kanzlei Tykwer & Kirsch
Carsten Tykwer

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Nacherbe

Gerade in gemeinschaftlichen Testamenten wird häufig geregelt, dass die Ehegatten als Vorerben und die Kinder somit als Nacherben eingesetzt werden. Dies ist allerdings nicht der einzige Fall von Vor- und Nacherbschaft. Stattdessen ist der Erblasser in seiner Entscheidung frei, beliebigen Personen eine Vor- oder Nacherbschaft anzuordnen.

Sofern dies der Fall ist, wird der Nacherbe erst mit dem Nacherbfall Erbe. Jedoch besitzt er schon mit dem Erbfall eine Anwartschaft. Dies äußert sich darin, dass es bestimmte Sicherungsrechte gibt. Einige Verfügungen benötigen eine Zustimmung des Nacherben. Des Weiteren gibt es ein Recht auf Auskunft und weitere Einwirkungsmöglichkeiten.

Das Nacherbenrecht ist übertragbar und kann bereits durch Gläubiger gepfändet werden. Ob das Nacherbenrecht als solches vererblich ist, hängt maßgeblich vom Willen des Erblassers ab. Lässt sich kein gegenteiliger Wille feststellen, ist von Vererblichkeit auszugehen.

Der Vorerbe ist nach entsprechender Aufforderung des Nacherben dazu verpflichtet, ein Verzeichnis der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände zu erstellen und dieses dem Nacherben zukommen zu lassen. Von dieser Verpflichtung kann er durch den Erblasser nicht befreit werden. Der Nacherbe hat sogar das Recht, die zum Nachlass gehörenden Sachen hinsichtlich ihres Zustandes untersuchen zu lassen.  Der Nacherbe hat zusätzlich noch weitere Sicherungsmöglichkeiten, die an dieser Stelle aber nicht genauer erörtert werden.

Mit dem Eintritt des Nacherbfalls wird der Nacherbe zum direkten Rechtsnachfolger des Erblassers. Sollte sich der Bestand des Nachlasses in der Zeit der Vorerbschaft geändert haben, bezieht sich die Rechtsstellung des Nacherben auf die sogenannten Surrogate. Der Vorerbe hat mit dem Eintritt der Nacherbfolge die gesamte Erbschaft in dem Zustand ordnungsgemäßer Verwaltung herauszugeben. Gegebenenfalls macht sich der Vorerbe bei einer nicht ordnungsgemäßen Verwaltung schadensersatzpflichtig.

Die Konstruktion von Vor- und Nacherbschaft hat einige Vor- aber auch Nachteile, die im Einzelnen gegeneinander abzuwägen sind.

 

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